5. Dezember 2014

Bischof Ipolt hinter Gittern – in der JVA Cottbus-Dissenchen segnet der Bischof den neuen Gefängnisseelsorger Benjamin Kaschula für seinen Dienst

Bischof Wolfgang Ipolt besuchte vor einiger Zeit die Justizvollzugsanstalt Görlitz, drei Tage vor Nikolaus stattete er den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen einen Besuch ab. In Cottbus verband der Bischof den seit langem geplanten Besuch mit der Einführung des neuen Gefängnisseelsorgers Benjamin Kaschula. In einem Wortgottesdienst hat der Bischof dem neuen Seelsorger den Segen für seinen Dienst erteilt.

In seiner Predigt ging der Bischof auf die Lesung aus dem Römerbrief (8, 31-39) (Text steht am Ende dieses Beitrages) ein. Er sagte unter anderem: „Seelsorge ist die Kunst, im entscheidenden Moment die richtigen Fragen zu stellen. Es geht dabei darum, dass diese Fragen auf Gott hinweisen und einen Zugang zu ihm ermöglichen. Der Seelsorger soll dazu helfen, dass Menschen entdecken, dass sie nichts scheiden kann von der Liebe Gottes, wie der Apostel Paulus im Römerbrief sagt…“

Zufrieden äußerte sich der Bischof um Abschluss seiner Besuche: „In den Justizvollzugsanstalten in Duben und Cottbus, besonders bei den Anstaltsleitern, bin ich herzlich aufgenommen worden. Beide Häuser waren gut vorbereitet auf den Besuch. Seelsorger sind hier angenommen; ihre Arbeit wird sehr geschätzt. Besonders dankbar bin ich für die Begegnung mit dem Referatsleiter im Brandenburger Justizministerium, Herrn Horst Fischer, für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen Justizministerium. Es hat mich sehr gefreut, dass Herr Fischer den langen Weg auf sich genommen hat“.

Referatsleiter Fischer sagte in seinem Grußwort unter anderem: „Gefängnisseelsorge gehört sogar zu den ursprünglichen Feldern des pastoralen Handelns der Kirche. Sie hat ihre Wurzel in den Gedanken an die Gefangenen in der Heiligen Schrift. Bereits zu Beginn seines Wirkens erklärt Jesus in seiner Predigt in Nazaret die Verkündigung der Entlassung der Gefangenen zum Inhalt seiner Sendung (vgl. Lk 4,19). Die Erinnerung „Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen“ gehört nach dem Hebräerbrief (Hebr 13,3) zu den Grundaufgaben der christlichen Gemeinde. Herr Kaschula, Sie sind also ein Glied in einer langen Tradition. Aber die Seelsorge im Gefängnis stellt für die dort pastoral Tätigen eine besondere Herausforderung dar. Das Gefängnis ist ein Ort, an dem Spannungen zwischen kirchlichen und staatlichen Anforderungen, zwischen verschiedenen Personengruppen, zwischen Erwartungen und Realität besonders deutlich erfahren werden. Sie werden nicht selten zwischen diesem Spannungsverhältnis aufgerieben werden. Ich kann Sie dennoch beruhigen. Bei den hier vor Ort Tätigen werden Sie jedwede Unterstützung finden. Auch ich stehe Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung, wenn sich Fragen oder Probleme auftuen, die sich vor Ort nicht lösen lassen. Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg bei Ihrer neuen Aufgabe, sowie viel Kraft und Gottes Segen!“

Oliver Allolio, der Leiter dieser JVA wies in seiner Ansprache auf die Probleme hin, mit denen gerade in der Adventszeit der neue Seelsorger konfrontiert sein wird:  „Diese Zeit, in der Sie zu uns stoßen, ist jene im Jahr, in der die Gefangenen verstärkt Ihre Hilfe und Ihren Zuspruch benötigen. Denn es ist nicht leicht in diesen Tagen – die wir Christen als ein Warten auf den Neubeginn und damit als eine frohe Zeit empfinden – getrennt zu sein von denen, mit denen man diese Freude teilen möchte. Insbesondere dann, wenn die Heilige Familie unterwegs sein wird, um in einem Stall in der Stadt Bethlehem ein Kind, Jesus Christus, zur Welt zu bringen – genau dann fehlt die Familie.“ Weiter sagte er: „Ihre Tätigkeit, lieber Herr Kaschula, wird nicht immer im Mittelpunkt stehen, sie wird nicht immer Aufsehen erregen. Es wird oft eine leise Tätigkeit sein, die deswegen keineswegs wirkungslos ist. Ganz im Gegenteil. Ebenso wie die Tätigkeit jeder Bediensteten und jedes Bediensteten zur Sicherheit in dieser Anstalt beiträgt, so sind auch Ihr Beistand und Ihr Wirken wichtige Bausteine im Gesamtgefüge. Wie oft schon hat ein Gespräch mit einem Seelsorger Wut und Ohnmacht beseitigt! Für diese leise, aber wirksame Tätigkeit wünsche ich Ihnen die notwendige Energie, ebenso wie die Gelassenheit, die Sie brauchen, wenn Dinge, die Sie anstoßen, erst nach und nach Erfolg haben“.

An der Feier nahmen Verwandte des neuen Seelsorgers ebenso teil, wie weitere evangelische und katholische Seelsorger, sowie Gefangene und Justizbeamte. Die Gefangenen hatten sich freiwillig zur Teilnahme gemeldet; nicht alle konnten aus Platzgründen daran teilnehmen. Im Anschluss an den Gottesdienst und die Grußworte, sprach Bischof Ipolt mit den Gefangenen und schenkte jedem von ihnen einen Schokoladen-Nikolaus.

Justizminister Dr. Helmuth Markov nahm die Amtseinführung zum Anlass, den Seelsorgern in den Justizvollzugsanstalten zu danken: „Seelsorge unterstützt und ergänzt die Bemühungen des Vollzuges und kann eine Brücke zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft bilden. Es ist deshalb in unserem Interesse Gefangenen eine bedarfsgerechte religiöse Betreuung durch Seelsorgerinnen und Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft zu ermöglichen.“

Hintergrund:

Gefängnisseelsorge ist der geistlich begleitende Dienst der Kirchen durch Anstaltsseelsorger für die Gefangenen, deren Angehörige und die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten. Sie werden nach § 157 Strafvollzugsgesetz in Deutschland im Hauptamt bestellt oder vertraglich verpflichtet.

Die Gefängnisseelsorge umfasst die Feier von Gottesdiensten und die Sakramentenspendung ebenso wie das Angebot von Gesprächen und Zellenbesuchen, Hilfen bei Weiterbildungsmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Kontakte mit Verwandten sowie Vermittlung von anderen Hilfsangeboten.

In den Brandenburger Justizvollzugsanstalten arbeiten katholische und evangelische Seelsorger eng und vertrauensvoll mit den Anstaltsleitungen und den Justizbediensteten zusammen. Auf Wunsch wird den Gefangenen anderer Religionsgemeinschaften zudem die Möglichkeit eingeräumt, mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Glaubensrichtung in Verbindung zu treten. Dies regelt das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz in Abschnitt 12.

 Lesung während des Wortgottesdienstes aus Römer 8, 31-39:

Was ergibt sich nun, wenn wir das alles bedenken? Ist Gott für uns, wer ist dann gegen uns? Er hat seinen eigenen Sohn nicht verschont, sondern ihn für uns alle hingegeben – wie sollte er uns mit ihm nicht alles schenken? Wer kann die Auserwählten Gottes anklagen? Gott ist es, der gerecht macht. Wer kann sie verurteilen? Christus Jesus, der gestorben ist, mehr noch: der auferweckt worden ist, sitzt zur Rechten Gottes und tritt für uns ein. Was kann uns scheiden von der Liebe Christi? Bedrängnis oder Not oder Verfolgung, Hunger oder Kälte, Gefahr oder Schwert? In der Schrift steht: Um deinetwillen sind wir den ganzen Tag dem Tod ausgesetzt; wir werden behandelt wie Schafe, die man zum Schlachten bestimmt hat. Doch all das überwinden wir durch den, der uns geliebt hat. Denn ich bin gewiss: Weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Gewalten der Höhe oder Tiefe noch irgendeine andere Kreatur können uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn.

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