Bischof Dr. Konrad Zdarsa hat am 9. Juli 2010 den bisherigen Generalvikar des Bistums Görlitz, Prälat Hubertus Zomack, zu seinem Ständigen Vertreter ernannt. Das ist dem jetzt veröffentlichten Dekret von Bischof Dr. Konrad Zdarsa zu entnehmen. Die Ernennung eines Ständigen Vertreters wurde nach dem Kirchenrecht notwendig, da das Amt des Generalvikars durch die Berufung Bischofs Zdarsa nach Augsburg erloschen ist. Nach Can. 418, § 1, 1° hat Bischof Zdarsa seit der Kenntnisnahme der Versetzung nach Augsburg „…die Gewalt eines Diözesanadministrators und ist an dessen Pflichten gebunden, während jegliche Gewalt von General- und Bischofsvikar aufhört…“
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