Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich mit der Diskussion um die auf der Frühjahrs-Vollversammlung (19.–22. Februar 2018) beschlossene pastorale Handreichung „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Die konfessionsverbindenden Ehepaare und Familien liegen uns sehr am Herzen.
Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen. Durch die Taufe, den Glauben und das Sakrament der Ehe sind sie miteinander engstens verbunden und teilen ihr ganzes Leben. Für uns Bischöfe geht es hier um die Frage des Kommunionempfangs für den evangelischen Ehepartner einer konfessionsverbindenden Ehe.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat den Ständigen Rat über seine Gespräche in Rom informiert. In einer Begegnung mit Papst Franziskus konnte er klären, dass
Es ist uns wichtig, dass wir im ökumenischen Suchen zu einem vertieften Verständnis und einer noch größeren Einheit der Christen unterwegs sind, und fühlen uns verpflichtet, hier mutig voranzuschreiten.
Die Thematik soll – entsprechend dem Brief der Kongregation für die Glaubenslehre – weiter vertieft werden. Wir bieten dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie dazu unsere Mitarbeit an. In der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2018 wird Gelegenheit bestehen, das Thema erneut aufzugreifen.
Hinweise:
Die wichtigsten Dokumente zu diesem Thema stehen als Download auf der Themenseite „Ökumene“ bereit:
Bild: Peter Weidemann/In: Pfarrbriefservice.de
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