Neuer Gesetzesentwurf „nicht akzeptabel“
Der vorgelegte Referentenentwurf des Sächsischen Ladenschlussgesetzes – das aktuelle Gesetz ist nur noch bis Ende des Jahres gültig – ist aus Sicht des Katholischen Büros Sachsen nicht zu akzeptieren. Die Erweiterung der Zahl der verkaufsoffenen Sonntage, die Freigabe verschiedener Feiertage für die Ladenöffnung und die beabsichtigte Ausweitung der Vorschriften für Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte seien ein Schritt gegen kulturelle und soziale Werte unserer Gesellschaft und stünden im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, sagt der Leiter des Büros, Christoph Pötzsch.
„Der Sonntag wie auch die Feiertage sollen der Familie und der Erholung gehören und nicht dem Kommerz“, so Ordinariatsrat Pötzsch. Vor Jahrzehnten hätten die Väter des Grundgesetzes den Begriff der „seelischen Erhebung“ aus dem Text der Weimarer Reichsverfassung in das deutsche Grundgesetz in Verbindung mit dem Sonntagsschutz übernommen. „So antiquiert diese Formulierung auch klingen mag: Gerade in der heutigen Zeit, die geprägt ist von Unrast, Hektik und Stress, sind Zeiträume nötig, die sich vom Alltag abheben und in denen sich die ‚Seele erholen und erheben soll‘.“
Dies gelte besonders für die vielen Mitarbeiter im Handel, die „allein des Kommerzes wegen durch diese Gesetzesinitiative belastet werden sollen“, so der Leiter des Katholischen Büros.
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