Cottbus/Görlitz (pbg). In dem seit acht Jahren dauernden Rechtsstreit um die staatliche Förderung katholischer Schwangerenberatungsstellen im Land Brandenburg ist das erste Urteil ergangen. Das Verwaltungsgericht Cottbus erkannte die Nachzahlungsforderung des Caritasverbandes für das Bistum Görlitz für 2001 größtenteils als berechtigt an. Das Land Brandenburg muss dem Diözesancaritasverband 45.000 Euro zahlen. Seit 2001 stellen die Beratungsstellen der Caritas keine Scheine mehr aus, die Voraussetzung einer straffreien Abtreibung sind, weil die Katholische Kirche aus dem staatlichen System der Konfliktberatung ausgestiegen ist. Das Land Brandenburg stellte daraufhin seine Förderung ein. Die Caritas setzte die Beratung für Hilfe suchende werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder unvermindert fort. Die Caritas widersprach der Auffassung des Landes Brandenburg und reichte später Klage ein. Das Urteil bestärkt den Caritasverband, sich auch weiterhin für den Lebensschutz einzusetzen.
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