15. März 2016

Für ein Jahr – Pater Rudolf ist Missionar der Barmherzigkeit

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Am Aschermittwoch hat der Heilige Vater Papst Franziskus im Petersdom über 1.000 „Missionare der Barmherzigkeit“ in ihre Diözese entsendet. Auch wenn Pater Rudolf nicht bei der Entsendung in Rom dabei war, wurde er von Papst Franziskus zum Missionar der Barmherzigkeit ernannt. Doch was hat diese Ernennung auf sich?

Papst Franziskus war es ein generelles Anliegen, dass sich das Heilige Jahr der Barmherzigkeit nicht nur Rom konzentriert, sondern das es sich in der ganzen Weltkirche sichtbar zeigt. Ein Ausdruck dafür sind auch die Heiligen Pforten in den einzelnen Ortskirchen und nicht nur die eine Heilige Pforte in Rom. Die Botschaft der Barmherzigkeit soll an allen Orten in der Welt sichtbar und vor allem erfahrbar sein – und das auch durch die Missionare der Barmherzigkeit. Mit der Aussendung der Missionare äußert sich der Wunsch des Heiligen Vaters, dass sie im Jahr der Barmherzigkeit in ihre Diözesen gehen, um Zeugen der Liebe und des barmherzigen Vaters zu sein. Mehr noch: „Sie sollen ein Zeichen der mütterlichen Sorge der Kirche für das Volk Gottes sein, damit es tiefer eindringen kann in den Reichtum dieses für unseren Glauben so grundlegenden Geheimnisses.“ (MV Nr. 18) Dabei handelt es sich um Priester, denen der Heilige Vater die Vollmacht erteilt, auch von den Sünden loszusprechen, die normalerweise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind. Und was hat es damit auf sich?

Dazu ist es wichtig, den Unterschied zwischen Sünde und Tatstrafe zu kennen. Sünde, also der freie Entschluss, sich gegen die Liebe Gottes und damit sich gegen ihn zu wenden, belastet das Gewissen und man trägt Schuld auf sich. Von dieser Sünde ist jeder Priester berechtigt, diese loszusprechen. Doch mit der sogenannten Tatstrafe ist eine Kirchenstrafe gemeint, die mit Begehung der Tat von selbst eintritt, ohne dass sie ausdrücklich verhängt wird. Das heißt also, dass sich diese Person nicht nur von Gott abgewendet hat, sondern sich zugleich auf Grund der schwere der Tat die Exkommunikation zugezogen hat. Die Exkommunikation (ex-communicatio = aus der Gemeinschaft) ist der Ausschluss eines katholischen Christen von den Sakramenten und hat die Absicht, den Sünder zu bessern und wieder auf den richtigen Weg zu führen. Falls dieser seine Tat bereut und wieder in Gemeinschaft mit Gott und der Kirche stehen will, muss ein Exkommunizierter erst von der Tatstrafe der Exkommunikation freigesprochen werden und dann darf er zum Sakrament der Versöhnung – Beichte – zugelassen und von der Sünde losgesprochen werden. In gravierenden Fällen obliegt die Aufhebung der Exkommunikation aber dem Heiligen Stuhl oder dem Ortsbischof.

Jene Tatstrafen, die nur der Heilige Stuhl aufheben kann und seit Aschermittwoch auch die  Missionare der Barmherzigkeit, sind im Gesetzbuch der Katholischen Kirche – der Codex Iuris Canonici – beschrieben. Dazu zählen die Verunehrung der Heiligen Eucharistie (can. 1376), ein körperlicher Angriff auf den Papst (can. 1370), die Lossprechung einer beichtenden Person, mit der der Priester zuvor Geschlechtsverkehr hatte (can. 1378) und der Bruch des Beichtsiegels (can. 1388). Von diesen vier Tatstrafen darf der Missionar der Barmherzigkeit innerhalb des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit die Exkommunikation aufheben.

Im Alltag kommt wohl keine dieser Sünden häufig vor, die Missionare werden die hohe Verantwortung ihres Amtes kaum zum Einsatz bringen müssen. Im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit zeigt es aber die Fülle der Barmherzigkeit ohne Einschränkung, ohne Bedingungen und es lädt auch die Gläubigen dazu ein, wieder mehr den Weg der Vergebung und Versöhnung zu gehen.

Pater Rudolf Zur Person:
Pater Rudolf ist Franziskanerpater und wurde 1963 in Polska Cerekiew (Polen) geboren. Seine Priesterweihe empfing er 1994 in Breslau. Seit 1996 ist er Ordenspriester im Dienst des Bistums Görlitz.

Seine Kontaktdaten:
P. Rudolf Croner OFM
Franziskanerkloster 
An den Neißewiesen 91 
02827 Görlitz
Telefon:  (0 35 81) 85 00 03
Mail: orudolfcroner@web.de

 

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