3. November 2008

Bischof Konrad Zdarsa feierte Pontifikal-Requiem

        Görlitz  (pbg). Bischof Dr. Konrad Zdarsa hat mit rund 200 Gläubigen am Gedenktag Allerseelen (Sonntag, 2. November 2008) in der Kathedrale St. Jakobus in Görlitz ein Pontifikal-Requiem gefeiert. Bischof Zdarsa sagte in seiner Predigt, christliches Totengedenken sei „mehr als eine Kultivierung menschlichen Anstandes“. Zdarsa erinnerte daran, dass der Glaube an die Auferstehung ein Kernpunkt christlichen Glaubens sei. Die Auferstehung sei aber „keine Restituierung des menschlichen Körpers“, vielmehr gehe es um die komplette Neuschaffung des Menschen. Der Görlitzer Bischof sagte auch, dass die bis 1550 übliche Praxis des Ablasshandels zur Tilgung der Schulden Verstorbener falsch gewesen sei. Der Spruch (des Dominikanermönches Johann Tetzel) „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“ sei eine Pervertierung des Glaubens. Gott sei ein Gott der Lebenden, nicht der Toten, sagte Zdarsa. Der ausufernde Handel mit Ablassbriefen war Anlass für den Thesenanschlag Martin Luthers im Jahr 1517. Im Anschluss an die Messfeier segnete Bischof Zdarsa die Gräber der Domherrengruft an der Kathedrale St. Jakobus. Im besonderen gedachten die Gläubigen der verstorbenenen Bischöfen Ferdinand Piontek und Bernhard Huhn.   Hintergrund: Das Fest Allerseelen wird jedes Jahr am 2. November, also am Tag nach dem Fest Allerheiligen gefeiert. Am Fest Allerseelen wird der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet. Gleichzeitig wird für die Verstorbenen die Auferstehung und das ewige Leben erhofft. Die Ursprünge des Festes Allerseelen befinden sich im 10. Jahrhundert. Im Jahr 998 wurde von Odilo von Cluny, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für den 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Das Fest verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten in der Abendländischen Kirche. Erst 1915 wurde das Fest von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.      

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