In Sachsen ist aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz und der überschrittenen Kapazitäten in den Krankenhäusern die „Überlastungsstufe“ erreicht. Seit dem 22.11.2021 gilt die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die im Freistaat eine 3G-Regel für den Gottesdienstbesuch einführt. Hier finden Sie das aktualisierte Schutzkonzept, Hinweise zur Umsetzung und den erweiterten Aushang für unsere Kirchen.
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