Ein zentraler Punkt sei die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden. „Hier galt es soweit möglich und rechtlich zulässig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anzeigenpflicht und der Gewährleistung eines Opferschutzes zu erreichen. Bei der Formulierung der Leitlinie zur Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden war deshalb eine Interessenabwägung notwendig, um dem Interesse an der Zusammenarbeit mit der Strafverfolgungsbehörde im Verhältnis zum möglichen Wunsch des Opfers nach Vertraulichkeit bestmöglich Geltung zu verschaffen“, betonte Bischof Ackermann. „Die Pflicht zur Weiterleitung entfällt nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers (bzw. dessen Eltern oder Erziehungsberechtigten) entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. In jedem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten.“
Neben der Präzisierung der Anzeigenpflicht enthalten die neuen Leitlinien verbesserte Regelungen zur Auswahl der Beauftragten. Bischof Ackermann: „Um mögliche Opfer zu ermutigen, sich zu melden, soll das Angebot möglichst niedrigschwellig gehalten werden. Dazu gehört, dass die beauftragte Person nicht zur Leitung des Bistums gehören soll. Werden mehrere Personen beauftragt, soll mindestens eine von ihnen nicht zur Leitung des Bistums gehören.“ Außerdem solle zur Beratung in Fragen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch ein ständiger Beraterstab mit unterschiedlichen Experten eingerichtet werden.
Darüber hinaus berücksichtigen die überarbeiteten Leitlinien auch das Thema Prävention. So müssten Personen, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden sollten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, erklärte Bischof Ackermann.
Um ein „möglichst optimales Ergebnis“ zu erhalten, hätten sich die Bischöfe bei der Überarbeitung der Leitlinien mit zahlreichen kirchlichen und nicht-kirchlichen Experten beraten, sagte Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz. Dabei wurde darauf geachtet, „dass insbesondere auch psychiatrisch-psychotherapeutischer sowie juristischer Sachverstand und fundierte fachliche Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Opfern sexuellen Missbrauchs bei den Fachleuten nachgefragt und eingebracht wurde.“ Gerade die Vertreter von Opferschutzverbänden hätten hier wertvolle Hinweise geleistet, so P. Dr. Langendörfer.
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