25. Februar 2021

Betroffene an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs beteiligen

Betroffene an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs beteiligen

Die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie
die Katholische Militärseelsorge bitten Betroffene um Mitarbeit

Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Katholischen Kirche hat schwerwiegende Konsequenzen. Die Betroffenen leiden meist zeitlebens massiv darunter.

Um solchen Verbrechen wirksam begegnen zu können und angemessen zu reagieren, wurden die Bemühungen im Bereich der Prävention verstärkt. Auch die Verfahren zur Anerkennung des Leids der Betroffenen sowie die Initiativen zur unabhängigen Aufarbeitung des Geschehenen wurden konsequent fortentwickelt.

Das Erzbistum Berlin, die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Katholische Militärseelsorge stellen sich gemeinsam ihrer Verantwortung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche in Deutschland, indem sie diese gemeinsam organisieren und verantworten. Grundlage dafür ist unter anderem die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch“, die zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) 2020 vereinbart wurde. Darin wird auch die Beteiligung Betroffener sichergestellt. Näheres regelt eine entsprechende Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie zur Aufwandsentschädigung.

Betroffene zur Mitwirkung im Beirat aufgerufen

Die beteiligten Partner haben dazu eine gemeinsame Ausschreibung auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Betroffene von sexuellem Missbrauch im Zuständigkeitsbereich dieser Institutionen werden damit zur Mitwirkung in diesem Betroffenenbeirat gebeten. Sie sollen so am Aufarbeitungsprozess maßgeblich beteiligt werden. Aufgrund ihrer Erfahrungen können sie auch vielfach die Arbeiten im Bereich Prävention und Intervention wirksam begleiten. Über die Auswahl entscheidet ein Gremium, dem vier Personen im kirchlichen Dienst, vier unabhängige Expertinnen und Experten und eine Betroffene angehören.

In einem weiteren Schritt wird die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs eingerichtet werden. Diese setzt sich – neben entsandten Mitgliedern des Betroffenenbeirats – aus Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertretern der beteiligten Institutionen zusammen. Die für den jeweiligen Bereich der (Erz-)Bistümer zuständigen Landesregierungen werden gebeten, Experten zu entsenden, um die Unabhängigkeit der Kommission zu gewährleisten.

Ziel ist es, einen stringenten Prozess der Aufarbeitung zu ermöglichen und durchzuführen. Damit soll der laufende Prozess zur Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der Katholischen Kirche gemeinsam wirkungsvoll erweitert und fortgesetzt werden.

Hinweise zur Beteiligung am Betroffenenbeirat sind im Internet auf den Bistumsseiten der (Erz‑)Diözesen sowie der Katholischen Militärseelsorge zu finden.

Ausschreibung Aufarbeitung

Formular Interessenbekundung Betroffenenbeirat

Datenschutzrechtliche Vereinbarung Betroffenenbeirat

Linkhinweise:

https://www.erzbistumberlin.de/aufarbeitung

https://www.bistum-dresden-meissen.de/aufarbeitung

https://www.bistum-goerlitz.de/aufarbeitung

https://www.katholische-militaerseelsorge.de/aufarbeitung

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