1. Mai 2020

Schutzkonzept für Gottesdienstfeiern im Bistum Görlitz – mit Statement von Bischof Ipolt

Ab kommenden Montag, 4. Mai, sind im Land Brandenburg Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt, wenn die Größe des Gottesdienstraums es unter Einhaltung des Schutzkonzepts zulässt –  und im Freistaat Sachsen ist ab Montag die bisherige generelle Begrenzung auf 15 Gottesdienstbesucher aufgehoben. Die jeweilige zulässige Anzahl ergibt sich aus den Anforderungen des Schutzkonzepts.

Generalvikar Dr. Alfred Hoffmann hat aus diesem Grund für das Bistum das

„Schutzkonzept für Feier von Gottesdiensten im Bistum Görlitz“

erlassen, das ab Montag, 04. Mai 2020 im Bistum Görlitz für alle Gottesdienste umzusetzen ist. An die Pfarrer schreibt er dazu unter anderem: „Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass rechtzeitig alle hygienischen und organisatorischen Vorbereitungen für öffentliche Gottesdienste laut Schutzkonzept erfolgen. Über einige Punkte des Schutzkonzeptes sollen auch die Gottesdienstteilnehmer eigens informiert werden. Dies geschieht am besten durch Aushang am Eingang der Kirche bzw. der Kapelle. Ein vorbereiteter Text sowohl in deutscher wie polnischer Sprache wird Ihnen nächste Woche zugesandt. Das Schutzkonzept gilt bis auf Weiteres und wird ggf. aktualisiert, wenn sich die Rahmenbedingungen bzw. staatlichen Anweisungen ändern. Grundsätzlich sind behördlichen Anordnungen Folge zu leisten, die sich von Pfarrei zu Pfarrei unterscheiden können, insbesondere in Bezug auf das Land Brandenburg oder den Freistaat Sachsen.

Mögen unsere Bemühungen dem Gesundheitsschutz der Menschen dienen und dennoch eine würdige Mitfeier der Gottesdienste unter den derzeitigen Bedingungen ermöglichen. Allen, die sich dafür engagieren, sage ich auch im Namen von Bischof Wolfgang Ipolt ein herzliches Gott vergelt’s! “.

Verhaltensregeln für Gottesdienste als Aushang und Handzettel in deutscher und polnischer Sprache

Bischof Wolfgang Ipolt sagt:

„Ich freue mich, dass wir nun auch in unserem Bistum einen Schritt zur Normalität tun können: Gottesdienste sind unter bestimmten Bedingungen ab dem 04. Mai wieder möglich. Es kommt jetzt darauf an, dass wir alle die Vorsichtsmaßnahmen strikt einhalten, um auch innerhalb unserer liturgischen Feiern dabei mitzuhelfen, dass die Pandemie weiter eingedämmt wird. Wenn da auch manches fremd sein wird, so können wir dabei doch in würdiger Form die Heilige Messe feiern. Ich habe den Eindruck, dass uns allen in den vergangenen Wochen des Verzichtes erst bewusst geworden ist, welchen Wert gerade der Sonntag mit der Feier der Eucharistie hat.

Dazu kommt – die Möglichkeit zu gottesdienstlichen Feiern wird uns gerade jetzt am Beginn des Marienmonats gegeben. Das gibt den Gemeinden auch die Gelegenheit, sich in kleinen Gruppen zu einer Maiandacht zu versammeln. Pflegen wir dieses Brauchtum gerade jetzt! Papst Franziskus hat vor einigen Tagen ausdrücklich darum gebeten, in diesem Monat Maria, das Heil der Kranken, besonders um Ihre Fürsprache zu bitten in dieser schwierigen Lage für die ganze Welt.

Die Kinder unseres Bistums werden die Kinderwallfahrt nach Rosenthal besonders vermissen, die leider nicht sattfinden kann. Aber in einigen Tagen wird unsere Jugendseelsorgerin, Frau Ingrid Schmidt, einen schönen Vorschlag dafür unterbreiten, was die Kinder mit ihren Eltern gemeinsam anstelle der Wallfahrt tun können.“

 

 

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