29. Juni 2017

Ehe und Familie sind keine beliebige Verfügungsmasse – Presseerklärung von Bischof Wolfgang

„Ehe und Familie sind keine beliebige Verfügungsmasse eines Staates, Volkes oder seiner Vertreter“, so äußert sich Bischof Wolfgang Ipolt zu dem Vorhaben, offenbar ohne gewissenhafte Beschäftigung mit diesem Thema, das weitreichende Folgen in die Zukunft,  für das deutsche Volk und über dieses hinaus hat‚ im Schnellverfahren ein Gesetz durchsetzen zu wollen, das aus seiner Sicht unvereinbar mit dem Grundgesetz sei.

In einem Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der Union im Bundestag, Michael Kretschmer, schrieb der Bischof bereits am heutigen Vormittag:

„Der Bundestag steht vor einer gewichtigen Abstimmung, die großen Einfluss auf die gesamte Kultur und das ethische Verständnis unseres Volkes haben wird. Ich bitte Sie, dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung zu verweigern. Entsprechend dem christlichen Menschenbild, auf dem unser Grundgesetz aufruht, ist die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau und bringt Kinder hervor. Viele Psychologen weisen zudem darauf hin, dass Kinder die Polarität von Vater und Mutter brauchen, um selbst reife und erwachsene Menschen zu werden. Diese Erkenntnis ist aus meiner Sicht keine Diskriminierung von Homosexuellen – wenn dies auch sehr schnell so gedeutet wird. Aus diesen und noch anderen Gründen, die hier in der Kürze nicht zu erläutern sind, muss es einen bleibenden Unterschied geben zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer vom Grundgesetz geschützten Ehe. Ich sehe außerdem die Gefahr, dass der Begriff „Ehe für alle“ dann auch nicht nur für gleichgeschlechtliche Beziehungen benutzt wird, sondern auch für andere sog. „verbindliche Lebensgemeinschaften“. Warum sollten dann nicht drei oder vier Personen heiraten und auch das Recht haben, Kinder zu erziehen? Hier sind viele Ungereimtheiten, die nicht geklärt sind – und ich vermute, auch nicht bei allen Abgeordneten. Ich hoffe als Bischof darauf, dass die Abgeordneten der CDU/CSU- Fraktion in diesem Punkt zusammenstehen und wünsche darum allen eine vor Gott geprüfte und am biblischen Menschenbild orientierte Gewissensentscheidung“, so Bischof Ipolt.

Der Bischof sieht in dem Vorhaben einen klaren Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, in dem es heißt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Die Väter des Grundgesetzes haben unter Ehe von Anfang an einen Bund zwischen Mann und Frau verstanden. Dies darf nicht nach Belieben verändert und möglicherweise gar aus wahltaktischen Erwägungen heraus in eine neue Deutung überführt werden“, so Bischof Ipolt. Weiter sagt er: „Die Autoren des Grundgesetzes haben sich an der natürlichen Ordnung orientiert, die in der Bibel grundgelegt ist. „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch…“ (Gen 1,27 – 28).

Wenn der Begriff „Ehe“ oder „Heirat“ von nun an für verschiedene Formen von Lebenspartnerschaft verwendet werden sollte, führt das auf Dauer zu einer Veränderung des allgemeinen Bewusstseins und verdunkelt das Bild der Familie, welches das Grundgesetz vor Augen hatte.

Gläubige seien „verunsichert und enttäuscht“ – so wurde es in mehreren Verlautbarungen und Gesprächen am heutigen Tag deutlich, „von dem Vorstoß führender Vertretern einer Partei, die das „C“ im Namen trägt. Wie lässt sich diese Sicht auf Ehe, die dem Grundgesetz diametral entgegensteht,  mit dem christlichen Menschenbild vereinbaren?“, fragt Bischof Ipolt. Er sieht „Ehe und daraus resultierend Familie nach christlichem Verständnis,  in der vorgenannten Darstellung und Herleitung, als nicht verhandelbar an“.  Als sehr bedauerlich findet es Bischof Ipolt, dass der Rat der EKD sich am Mittwoch für das Vorhaben der Öffnung der Ehe ausgesprochen habe.

 

Zuvor hat sich der Familienbund der Katholiken in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz e.V. in einer Stellungnahme geäußert:

Görlitz (fdk). Der Familienbund der Katholiken in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz warnt davor, Begriffe zu vermischen. „Die Ehe ist ein Bund zwischen Mann und Frau. Für uns Katholiken ist die Ehe geprägt von drei Grundzügen: Sie ist eine lebenslange Bindung, sie besteht zwischen Mann und Frau und beinhaltet die prinzipielle Bereitschaft, Leben weiterzugeben“, sagt der Vorsitzende des Familienbundes in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz, Michael Hannich am Dienstag.
Wenn  der  Familienbund  auf  dieses  Eigenprofil  der  Ehe  hinweise, diskriminiere  er dadurch nicht Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sagte Hannich. Vielmehr sieht der Familienbund in der eingetragenen Lebenspartnerschaft die angemessene Form, um den Lebensraum zu sichern, den zwei gleichgeschlechtlich empfindende Menschen suchen und in der Öffentlichkeit auch finden.
Als verlässliche Lebensgemeinschaft sind staatliche Zivil-Ehe  und  gleichgeschlechtliche  Lebenspartnerschaft  heute  berechtigterweise  faktisch gleichgestellt. Die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, die sogenannte „Ehe für alle“, sei jedoch auch verfassungsrechtlich bedenklich. Das Grundgesetz sieht einen besonderen Schutz für Ehe und Familie vor. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben unter Ehe und Familie die Beziehung zwischen Mann und Frau und die Orientierung auf Kinder verstanden. „Diese Absicht darf nicht einfach vom Tisch gewischt werden“, so Hannich.

Bischof Wolfgang hat sich bei dem Familienbund für diese Stimme bedankt und zeigt sich erfreut darüber, dass er dazu öffentlich Stellung bezogen hat. „Es handelt sich hier wirklich um einen Kulturbruch, dessen Ausmaße noch nicht abzusehen sind.“ – so Bischof Wolfgang.

 

Weitere Stimmen und Stellungnahmen:

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hat sich ebenfalls zur Debatte um die „Ehe für alle“ geäußert.

Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, hat sich vor der Bundestagsabstimmung zur „Ehe für alle“ mit einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet.

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